Kostenübernahme
Die von uns angebotenen Kurse sind geprüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V. Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an:
- Die Ersatzkassen
- Die Betriebskrankenkassen
- Die Allgemeinen Ortskrankenkassen
- Die Innungskrankenkassen
- Die Knappschaft
- Die SVLFG
Bitte prüfen Sie ob der von uns angebotene Kurs von Ihrer Kasse übernommen wird.